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Grundschule Achternmeer
Elterninformationen
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Corona Hygieneplan für die Grundschule Achternmeer (GSA)
Vorbemerkung:
Vor dem Hintergrund der „Corona-Krise“ ist es erforderlich, dass alle in der Schule agierenden Personen die nachfolgenden Regelungen bestmöglich einhalten. Die nachstehend aufgeführten Regelungen gelten an der GSA bis auf weiteres für alle Lehrenden und Lernenden, alle an der Schule tätigen Personen und alle Besucher der Schule.
Wiederaufnahme des Regelbetriebes mit Einschränkungen
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist die Aufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebes vorgesehen. Dieser beinhaltet den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern, die einer Kohorte zugehören. In der Grundschule Achternmeer werden 2 Kohorten gebildet: eine Kohorte umfasst den 1. und 2. Jahrgang und die zweite Kohorte umfasst den 3. und 4. Jahrgang. Weitere Einschränkungen und Regelungen sind dem hier formulierten schuleigenen Corona Hygieneplan zu entnehmen und basieren auf dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 05.08.2020.
Aktualisierung am 15.02.2021
Seit Januar 2021 findet der Unterricht wieder im Scenario B statt: Alle Klassen werden im Wechselmodell unterrichtet: Teilung der Klassen in 2 Gruppen und täglicher Wechsel der Gruppe. Eine Notbetreuung findet unter Einhaltung der Hygienevorschriften und getrennt nach Kohorten statt.
Sicherstellung des Informationsflusses zu den Eltern
Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 erhalten alle Eltern einen persönlichen Zugang zu IServ und eine eigene Email-Adresse. Auf diese Weise können wichtige Informationen jederzeit übermittelt und auf dem aktuellen Stand eingesehen werden. Die Eltern werden zu Beginn des Schuljahres über die wichtigsten Hygienemaßnahmen in einem Elternbrief informiert und erhalten Zugang zu dem vollständigen Corona Hygieneplan für die GSA.
Aktualisierung am 15.02.2021
Regelmäßig verfasste Eltern-Infos informieren über die jeweilige Situation und ggf. Anpassungen der Corona-Regeln. Die Eltern-Infos werden über IServ an alle Eltern verschickt.
Schulbesuch bei Erkrankung
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
- Banale Infekte wie leichter Husten oder Schnupfen sowie Allergien sind kein Ausschlussgrund für den Schulbesuch.
- Bei Infekten mit ausgeprägtem Krankheitsverlauf muss die Genesung abgewartet werden. Die Schule kann nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
- Bei schwerer Symptomatik (z.B. starkes Fieber, starker Husten, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) sollte ärztliche Hilfe und Abklärung in Anspruch genommen werden.
- Zutrittsbeschränkungen
Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebes auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgen.
Aktualisierung 15.02.2021
Es sind nach jedem Besuch die Kontaktdaten zu hinterlassen. Entsprechende Formblätter liegen vor dem Sekretariat aus.
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist für alle nicht in der Schule tätigen Personen in den von der Schule gekennzeichneten Bereichen Pflicht.
Auf den Fluren und an den Eingängen werden Hinweisplakate ausgehängt, in welchen Bereichen Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher besteht. Zudem wird auf die Pflicht hingewiesen, Besuche auf das Nötigste zu begrenzen und anzumelden.
Hinweisschilder, welche Eingänge von welchen Klassen genutzt werden dürfen, werden aufgestellt.
Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen
Jede Lerngruppe erhält zu Beginn des Schuljahres eine Belehrung über die aktuell wichtigsten Hygieneregeln. In den Klassen, Toiletten und Fluren hängen Hygienepläne und Plakate aus. Im Schulalltag werden die Regeln kontinuierlich geübt und eingehalten.
Alle Kinder erhalten ein Merkblatt der wichtigsten Hygieneregeln der GSA.
Die Belehrungen und Unterweisungen werden im Klassenbuch vermerkt.
- Mund und Nasen-Bedeckung (MNB)
Auf den Gängen, Fluren und Toiletten müssen von allen Schülerinnen und Schülern, sowie Besucherinnen und Besuchern, die sich dort aufhalten, eine MNB getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt.
Lehrkräfte und andere in der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen in den genannten Bereichen eine MNB, wenn es ihnen nicht möglich ist, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Im Unterricht und im Freien ist das Tragen von MNB nicht erforderlich.
Aktualisierung 15.02.2021
Mit dem Scenario B gilt: Es gelten im Unterricht Abstandsregeln, die Tische werden entsprechend aufgestellt. Wo die Abstände nicht eingehalten werden können, muss eine MNB getragen werden. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte
Auf dem Schulhof ist in den Pausen keine MNB erforderlich. – Alle schulfremden Personen, die sich vor, während oder nach der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufhalten, sind angehalten, eine MNB zu tragen, insbesondere in Bereichen, wo ein der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann, z.B. in der Nähe der Eingänge.
Die Eltern sind aufgefordert, ihre Kinder mit gut sitzenden MNB zu versorgen und immer auch noch eine Ersatz MNB mit zur Schule zu geben.
- Persönliche Hygiene
Vor Unterrichtsbeginn, nach jedem Toilettengang und nach jeder Pause waschen sich alle Schülerinnen und Schüler und die jeweilige Lehrkraft gründlich – ca. 30 Sekunden lang – die Hände mit Seife.
Weitere Maßnahmen:
- Einhaltung des Abstandsgebotes (1,5 Meter) außerhalb der Kohorten
- Kontakte auf ein notwendiges Maß reduzieren
- Berührungen vermeiden
- Kontakt mit häufig genutzten Flächen vermeiden (ggf. Ellenbogen benutzen)
- Husten und Niesetikette beachten
- Nicht ins Gesicht fassen
- Persönliche Gegenstände nicht teilen.
- Aufhebung des Abstandsgebotes, Kohorten Prinzip
Das Abstandsgebot im Unterricht und innerhalb einer Kohorte ist aufgehoben.Eine Kohorte umfasst in der GSA immer 2 Jahrgänge: 1. und 2. Jahrgang einerseits, 3. und 4. Jahrgang andererseits. Lehrkräfte, die in unterschiedlichen Kohorten unterrichten, halten das Abstandsgebot ein, wo immer es möglich ist.
Aktualisierung am 15.02.2021
Diese Regelung galt undgilt wieder während des Scenario A.
- Lüftung
Auf eine regelmäßige Lüftung ist zu achten. Alle 20 Minuten ist für 5 MinutenStoßlüftung, bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 3-10 Minuten zu sorgen.
Außerhalb der Heizungsperiode sind die Fenster und ggf. auch die Türen so weit, oft und lange wie möglich auch während des Unterrichts geöffnet.
Ein „Lüftungsdienst“ in der Heizperiode wird ab Jahrg. 2 in allen Klassen eingerichtet.
- Ausreichende Ausstattung mit den erforderlichen Hygieneartikeln
Alle Personen achten darauf, dass in den Unterrichtsräumen und in den Toiletten ausreichend Seife und Papiertücher zur Verfügung stehen. Bei einem entsprechenden Mangel ist unverzüglich der Hausmeister zu informieren.
Aktualisierung am 15.02.2021
Alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen werden auf Kosten des Schulträgers ausreichend mit FFP2 Masken ausgestattet. Ein ausreichender Vorrat an OP-Masken ist für alle zugänglich im 1. Hilfe-Schrank aufbewahrt.
- Reinigung des Schulgebäudes
Die Reinigungsintervalle in der Schule durch das Reinigungspersonal werden bestmöglich erhöht. Die Verantwortung hierfür trägt der Schulträger.
- Speiseneinnahme
Jedes Kind bringt ein eigenes Frühstück mit und teilt keine mitgebrachten Lebensmittel mit anderen Kindern. Das Verteilen von Schulobst wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
Selbst hergestellte Lebensmittel, z.B. Kuchen bei einem Kindergeburtstag, müssen portioniert mitgebracht werden. Es eignen sich Gebäcke wie Muffins dazu sehr gut. Einzeln abgepackte Fertigprodukte sind hygienisch unbedenklich, aber wegen des erhöhten Plastikmüllaufkommens nicht zu bevorzugen.
- Pausenregelungen
Um zu gewährleisten, dass außerhalb der Kohorten so wenigKontakte wie möglich stattfinden, wird der Pausenhof in 2 Bereiche aufgeteilt, die jeweils von einer Kohorte (je 2 Jahrgänge, s. 6.)genutzt werden dürfen. Die Lerngruppen dürfen diese Bereiche während der Pausen nicht verlassen. Toilettengänge in der Pause müssen bei der aufsichtführenden Person gemeldet werden.
Auf dem Weg in die Pause und zurück sowie bei Toilettengängen ist eine MNB zu tragen, in den Pausen wird die MNB in Taschen der Bekleidung aufbewahrt.
Aktualisierung am 15.02.2021
Im Scenario B gilt ebenfalls eine Trennung der Pausenhof-Bereiche nach Kohorten.
- Haltestellen
An Bus-Haltestellen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer MNB gem. der niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Aufsicht achtet darauf, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, soweit dies möglich ist.
Kinder, die lange auf den Bus warten müssen, dürfen wie bisher auf dem Schulhof spielen, müssen hier aber die Abstandsregeln beachten gegenüber Kindern, die nicht der eigenen Kohorte angehören. Es besteht beim Warten auf den Bus und auch auf dem Schulgelände während der Wartezeit die Pflicht eine MNB zu tragen.
11. Schulsport und Musikunterricht
Musikunterricht
Gesungen wird nur im Freien. Blasinstrumente kommen nicht zum Einsatz. Nach dem Gebrauch von Instrumenten werden am Ende des Unterrichts die Hände gewaschen.
Sportunterricht
Schulsport sollte unter Beachtung der Witterungsbedingungen bevorzugt im Freien durchgeführt werden.
In Sporthallen, Umkleidekabinen und Duschräumen ist durch regelmäßiges Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch zu gewährleisten.
Sportspezifische Hinweise finden sich im nds. Rahmenhygieneplan Corona S. 35, 36. Die FK Sport erstellt einen Katalog, welche sportlichen Aktivitäten unter den aktuellen Verordnungen möglich und geplant sind.
Aktualisierung am 15.02.2021
Während des Scenario B findet kein regulärer Sportunterricht in der Turnhalle statt. Es sind regelmäßige Bewegungszeiten einzuplanen. Sportunterricht findet überwiegend und wann immer die Witterungsverhältnisse es zulassen im Freien statt. Sofern Bewegungszeiten in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten besondere Hygienemaßnahmen und es finden nur solche Bewegungsformen statt, die gewährleisten, dass die Kinder die geforderten Abstände einhalten können.
- Meldepflicht bei Covid-19-Erkrankung
Der begründete Verdacht einer Erkrankung sowie das Auftreten einer Covid-19-Erkrankung sind gem. § 8, § 36 Infektionsschutzgesetz der Schule sowie dem Gesundheitsamt zu melden.
- Konsequenzen bei Verstoß gegen Hygieneregeln
Schülerinnen und Schüler, die gegen den schuleigenen Hygieneplan in der Corona-Krise vorsätzlich verstoßen, werden nach Rücksprache mit und abschließender Entscheidung durch die Schulleitung gegebenenfalls für den Rest des Unterrichtstages vom Unterricht ausgeschlossen und müssen von den Eltern abgeholt werden.
Der schuleigene Corona-Hygieneplanes wird fortlaufend evaluiert und der jeweiligen Situation angepasst.
Dieser Corona Hygieneplan erhält Gültigkeit ab dem 1.08.2020
Letzte Aktualisierung: 15.02.2021
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Liebe Eltern,
inzwischen sind auch die Eltern der 1. Klassen mit einem IServ-Zugang ausgestattet, das Schuljahr geht schon in die 3. Woche und so will ich, wie schon angekündigt, den ersten Eltern-Brief in diesem Schuljahr an Sie richten:
Ich möchte Sie alle, besonders aber auch die neu „eingeschulten“ Eltern, sehr herzlich im neuen Schuljahr 2022/23 begrüßen! Wir konnten – im Gegensatz zu den letzten Jahren - relativ normal starten, ohne größere coronabedingte Einschränkungen. – Das bedeutet auch, dass wir wieder unser (in der Regel) am letzten Freitag des Monats stattfindendes Forum durchführen können, zu dem ich Sie herzlich einlade:
Das nächste Forum findet am Freitag, den 30.09. um 12:00 in unserer PAula statt. |
Mitte Oktober sind Herbstferien, aber am letzten Schultag vor den Ferien
Freitag, den 14.10. findet die Abschlussveranstaltung zu unserer Projektwoche „Trommelzauber“ statt . |
Zeit und Ort werden wir noch bekanntgeben. Worum es dabei geht, können Sie unter https://trommelzauber.de nachlesen. Wir freuen uns auf eine ganze Woche, in der gemeinsames Trommeln, Singen und Tanzen im Vordergrund stehen wird. Finanziert wird diese durchaus kostspielige Woche über ein Sonderbudget aus dem Corona-Aufholprogramm. Für Sie entstehen keine Kosten.
Nun habe ich noch ein Anliegen an Sie (soweit noch nicht geschehen): Wir sind verpflichtet, von jedem Kind einen Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz einzuholen. Dieser Nachweis kann auf mehrere Weise belegt werden: Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung oder eine Einlegekarte aus den Untersuchungsheften oder eine Bescheinigung einer anderen staatlichen Einrichtung. Bitte geben Sie Ihren Kindern einen Original-Nachweis in die Postmappe . Wir werden die Impfausweise/Bescheinigungen kopieren (und natürlich zurück geben) und die Kopie in die Akte Ihres Kindes legen. Ich möchte Sie bitten, dies möglichst zeitnah in den nächsten 14 Tagen zu erledigen .
Die Herbstferien dauern vom 15.10.-28.10. Wegen des Reformationstages/Feiertag am 31.10. beginnt die Schule erst wieder am Dienstag, den 1.11.2022.
Unser diesjähriger Gartentag im Herbst findet in diesem Schuljahr am 11.11.2022 statt . Dazu erhalten Sie noch weitere Informationen.
Alle wichtigen Termine können Sie immer auf unserem IServ-Kalender einsehen. Die regelmäßig erscheinenden Elternbriefe finden Sie ebenfalls bei Iserv unter Eltern/Elterninfo.
Mit herzlichem Gruß
Luise Ahlrichs und das ganze Kollegium
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Liebe Eltern,
gerade ist die ganze Schule im Trommelzauber und wir freuen uns schon sehr, Ihnen das Ergebnis
am Freitag, den 14.10. um 11:30 Uhr in unserer Turnhalle
vorzustellen. Die Veranstaltung wird ca. eine Stunde dauern, anschließend können Sie Ihre Kinder mit in die Ferien nehmen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es nur Stehplätze für die Zuschauer geben wird.
Jeder Jahrgang ist einem bestimmten afrikanischen Tier zugeordnet. Wir werden die Tiere durch Masken darstellen lassen. Eine weitere Verkleidung ist nicht vorgesehen, aber es wäre gut, wenn die Kinder ein Oberteil (T-Shirt o.ä.) in einer Farbe anziehen könnten, die in etwa zu dem jeweiligen Tier passt . Schwarz oder weiß geht im Zweifelsfall immer. Schön wäre es, wenn die Oberteile keine auffälligen Muster hätten.
Außerdem möchte ich Sie – wie schon beim letzten Forum geschehen - darüber informieren, wie wir die erlaufenen Spendengelder ausgeben werden :
Es wird zum einen ein vollverschweißtes und „unkaputtbares“ Tor geben und des Weiteren ein großes Holzpferd, das fest im Boden verankert werden soll (beides s. Abbildung). Der Förderverein hat sich bereit erklärt, die noch fehlende Differenz von rund 200 € dazuzugeben. Darüber freuen wir uns sehr und danken herzlich! Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch ein 2. Tor, vielleicht sogar auch ein 2. Pferd auf der Wunschliste stehen und nach Sponsoren gesucht werden. – Leider müssen wir mit längeren Lieferzeiten rechnen.
Wir wünschen allen Kindern schöne Herbstferien. Die Schule beginnt wieder am Dienstag, den 1. November zur gewohnten Zeit.
Mit herzlichem Gruß
Luise Ahlrichs und das ganze Kollegium
Elterninfo 3 2022/23 - |
Elterninfo 4 2022/23 - |
Elterninfo 5 2022-23 - |
Elterninfo 6 2022/23 - |
Elterninfo 7 2022/23 - |
Elterninfo 8 2022/23 - |
Elterninfo 9 2022/23 - |
Elterninfo 10 2022/23 - |
Elterninfo 11 2022/23 |
Elterninfo 12 2022/23 |