Grundschule Achternmeer
Alle, die an unserer Schule lernen und arbeiten sollen sich wohlfühlen. Deshalb ist es wichtig, dass wir rücksichtsvoll, fair und höflich miteinander umgehen, einander respektvoll begegnen und vereinbarte Regeln einhalten.
Alle Regeln und Vereinbarungen für ein gutes Zusammenleben an unserer Schule gelten für alle Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Allgemeine Bestimmungen
- Verhaltensregeln
Wir lösen Konflikte gewaltfrei und friedlich.
Alle Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte, des Hausmeisters und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir verhalten uns so, dass alle ungestört arbeiten können.
Wir lassen digitale Endgeräte zu Hause – Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
Wir achten das Eigentum anderer.
Wir halten das Schulgebäude und das Schulgelände in Ordnung.
Alle Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich alle Arbeitsmaterialien für den Unterricht dabei. Fehlende Materialien verhindern eine aktive und erfolgreiche Mitarbeit.
Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
- Verhalten im Notfall
- Haftungsausschluss
- Schulische Veranstaltungen
- Aushänge und Veröffentlichungen
- Nutzung von digitalen Endgeräten
Wer internetfähige Mobilfunkgeräte und sonstige elektronische Geräte missbräuchlich verwendet, (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberechtsverletzungen, Täuschungsversuche etc.) muss mit schulrechtlichen, in schweren Fällen auch straf- und zivilrechtlichen Folgen und Konsequenzen rechnen.
- Gegenstände und Bekleidung
Hausschuhe sind bei uns vorgeschrieben.
Kopfbedeckungen sind während der Unterrichtszeit und in geschlossen Räumen abzusetzen. Ausnahmegenehmigungen aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen sind von der Schulleitung einzuholen.
- Notwendige Daten zur Beschulung
- Unterricht
- Allgemeine Regelungen vor und nach dem Unterricht
Nach dem individuellen Ende des Schultages sind das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Das Verbleiben auf dem Schulgelände nach Unterrichtsschluss obliegt keiner Aufsichtspflicht seitens der Schule.
Bei Schulveranstaltungen außerhalb der regulären Schulzeit werden die Erziehungsberechtigten über Anfang und Ende schriftlich informiert.
- Pünktlichkeit
- Fehlzeiten
Bei häufigen Fehlzeiten kann von der Schulleitung eine Attestpflicht angeordnet werden.
- Fernbleiben vom Unterricht
Für Beurlaubungsanträge vor und nach Ferienzeiten gelten erhöhte Genehmigungsanforderungen. Daher sind diese rechtzeitig vorher bei der Schulleitung einzureichen. Bei Nicht-Genehmigung etwaig entstehender Ausfallkosten besteht keine Schadensersatz und Ausgleichspflicht.
- Fachräume
- Sportunterricht
Das Tragen von Sportkleidung ist verpflichtend und muss zum Sportunterricht mitgebracht werden.
Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme am Sportunterricht sind in der Regel vor der jeweiligen Stunde bei der Sportlehrkraft vorzuweisen. Kann die Schülerin/der Schüler aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft über die in der Sportordnung niedergelegten Sicherheits- und Ordnungsbestimmungen belehrt. (Anlage 2)
- Aufsicht, Pausen, Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
- Aufsicht
Alle Aufsicht führenden Personen halten sich an das von der Schule erstellte Aufsichtskonzept. (Anlage 1)
- Pausen
Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur für das Aufsuchen der Toilette und in folgenden Ausnahmefällen gestattet:
Zu festgelegten Zeiten wird in der Aula der Forscherturm geöffnet und kann von den jeweils festgelegten Klassenstufen wahrgenommen werden.
Einmal wöchentlich öffnet die Bücherei-Ausleihe in der 1. großen Pause und kann von interessierten Schülerinnen und Schülern aufgesucht werden. Die in der Bücherei geltenden Regeln sind einzuhalten.
Bei extremen Wetterbedingungen wird die Pause in das Schulgebäude verlegt. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich in ihren Klassenraum. Für Aufsicht wird durch die jeweils für die Klasse zuständige Lehrkraft gesorgt.
Eine Spielgeräteausleihe wird angeboten und kann nur am Anfang der Pause aufgesucht werden. Die Rückgabe der Spielgeräte erfolgt zügig nach dem Klingelzeichen, das die Pause beendet.
- Verhalten im Schulgebäude
Störender Lärm, das Rennen und das Toben sind auf den Fluren und in der Aula verboten.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auf die Sauberkeit der Räume zu achten.
Wer Schäden anrichtet, muss für Reparaturkosten oder Neuanschaffung sorgen. Dazu gehören auch das Beschmieren von Tischen, Stühlen und Wänden sowie die vorsätzliche Verunreinigung der Sanitäranlagen. Wer einen Schaden feststellt, meldet diesen umgehend beim Hausmeister.
- Verhalten auf dem Schulgelände
Schülerinnen und Schüler respektieren und befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen.
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und während der Pausen nicht verlassen werden.
Um andere nicht zu gefährden, ist das Werfen mit Sand, Schneebällen oder anderen harten Gegenständen auf dem Schulgelände untersagt.
Der Ausleihe entnommene Fahr- und Spielgeräte dürfen nur auf dem Pausengelände genutzt werden.
Von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist der Parkplatz auf dem Schulgelände ausschließlich Lehrkräften und dem bediensteten Personal vorbehalten.
Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Bereich abgestellt.
Auf dem Schulgelände ist das Fahrradfahren nicht erlaubt.
Während des Schulvormittages ist der Aufenthalt auf dem Parkplatz oder anderen als den für die Pause vorgesehenen Bereichen des Schulgeländes nicht gestattet.
An der Bushaltestelle verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll. Das Verlassen der vorgesehenen Wartebereiche ist aus Sicherheitsgründen untersagt. An der Haltestelle werden die Anweisungen der Aufsicht führenden Personen befolgt.
- Einhaltung der Schulordnung
Verstößen gegen unsere Schulordnung wird mit erzieherischen Maßnahmen und gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen begegnet.
Der Geltungsbereich dieser Schulordnung bezieht sich auf den in der Anlage 3 beschriebenen Lageplan unseres Schulgebäudes und des Schulgeländes.
Bei außerschulischen Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten oder außerhalb des Schulgeländes gelten die allgemeinen Verhaltensregeln unserer Schulordnung.
- Salvatorische Klausel
Sollten Bestandteile dieser Schulordnung unwirksam oder nichtig werden, so bestehen die anderen Teile hinfort, bis die zuständige Konferenz den unwirksamen oder nichtigen Teil ersetzt.
Die Schulordnung (inklusive der Anlagen 1, 2 und 3) tritt nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom 18.06.2019 ab 01.08.2019 in Kraft!
Schulleiterin: Luise Ahlrichs
Personalratsvorsitzende: Doris Bellersen
Vorsitzende Elternvertreterin: Raphaela Pieper